Unser Team berät Sie umfassend auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Unsere Leistungen umfassen insbesondere Vertragsgestaltung, Kündigungen und Kündigungsschutzprozesse, Sozialauswahl, Zeugnisse, etc. Wir beraten Sie umfassend zum Individual- und Kollektivarbeitsrecht.
Das Arbeitsrecht kann man in zwei Bereiche unterscheiden: Beim Individualarbeitsrecht wird das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt. Das Kollektivarbeitsrecht umfasst hingegen das Verhältnis von Gewerkschaften, Betriebsräten, Personalräten etc. .
Unser Team berät Sie rund um das Arbeitsrecht wie zum Beispiel Arbeitsverträge, Kündigungen, leitende Angestellte, GmbH-Geschäftsführer, Vorstände oder Verhandlungen mit dem Betriebsrat. Auf Grund unserer langjährigen Erfahrung können wir Ihnen umfassende Anworten zu Ihren arbeitsrechtlichen Fragen geben und ihre Probleme sachgerecht lösen. Wir vertreten die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie die Interessen von Führungskräften, beispielsweise bei der Ausgestaltung von Anstellungsverträgen.
Unser breites Leistungsspektrum im Arbeitsrecht umfasst:
- die Gestaltung von Einzelverträgen betreffend Mitarbeiter, Führungskräfte oder Unternehmensorgane
- Gestaltung optimaler flexiblen Arbeitszeitlösungen und Vergütungsmodelle
- Unterstützung in allen Fragen der Mitbestimmung in Ihrem Unternehmen
- die Vertretung bei Rechtsstreitigkeiten vor den Arbeitsgerichten und deren Vermeidung (Kündigungsschutz, Zeugnisse etc.)